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Bildung

Ein Hauptgrund, dass die Jugendarbeitslosigkeit in der Schweiz tief wie fast nirgends auf der Welt ist, liegt wesentlich im dualen Berufsausbildungs-System. Die Volksschule muss Kinder und Jugendliche auf das Leben vorbereiten. Die Priorität der schulischen Ausbildung liegt somit bei den Grundfähigkeiten und bei der Vermittlung von Basiswissen, insbesondere der deutschen Sprache und den Realien. Die Volksschule soll sich auf die Kernaufgaben zurückbesinnen.

Dazu gehört auch stetes Einüben des vermittelten Stoffes. Werken als Schulfach soll wieder vermehrt Beachtung finden. Gekonnter Umgang mit Werkzeugen und Werkstoffen nützt handwerklich begabten Schülerinnen und Schülern beim Berufseinstieg. Die Volksschule leistet Garantie, dass Schulabgänger über ein Fundament an Wissen und Fähigkeiten verfügen, das ihnen ein Berufseinstieg mittels Lehre ermöglicht. Wer sich zum Übertritt ins Gymnasium entscheidet, soll nebst solidem Grundwissen über Lernwille, Lernfähigkeit und Durchhaltevermögen verfügen. 

 

Der Leistungsgedanken in der Schule gilt wieder zu stärken. Es braucht eine Renaissance der Wettbewerbskultur an den Schulen. Die Reformen sind zu stoppen. Volksschulklassen sind durch Klassenlehrer zu führen. Die Eltern stehen in der Mitverantwortung: Erziehung ist Privatsache und nicht Aufgabe der Schule. Prüfungen mit Noten ergeben aussagekräftige Zeugnisse. Abschlussprüfungen beim Übertritt ins Gymnasium und bei Schulabschluss sind ein Leistungsausweis und bedeuten wichtige Lebensabschnitte für junge Menschen. 

 

Die SVP will ein Schulsystem, welches den jungen Menschen einen guten Start ins Leben ermöglicht. 

 

 

Fundament: Das juristische Fundament zu Schule und Sport bildet die Bundesverfassung (BV) sowie die Kantonsverfassung (KV).

Gemäss Art. 62 BV sind die Kantone für das Schulwesen zuständig und sorgen für einen ausreichenden Grundschulunterricht, der allen Kindern offen steht. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch und an öffentlichen Schulen unentgeltlich.

Art. 116 KV verpflichtet Kanton und Gemeinden zur Führung von qualitativ hoch stehenden öffentlichen Schulen, welche den Grundwerten des demokratischen Staatswesens verpflichtet sind. Die öffentlichen Schulen sind konfessionell und politisch neutral.

Volksschulgesetz (VSG) des Kantons Zürich vom 7. Februar 2005: 

§ 1 Abs. 1: Dieses Gesetz regelt die Bildung und Erziehung in der Volksschule. 

Leitbild: Die Volksschule soll das Fundament legen, welches den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, in ihrem Leben als Erwachsene einen Platz in der Gesellschaft und im Berufsleben zu finden.

Die Organisation der Zürcher Schulen muss optimal ausgestaltet sein und hat sich primär für eine gute Grundausbildung einzusetzen.

Die Zürcher Schulen sollen den Charakter einer Volksschule beibehalten, das heisst, sie braucht die Nähe zu Schülern und Eltern für eine optimale Zusammenarbeit sowie das Engagement der Bürger für die Aufsicht und Pflege der Schule.

Der Unterricht in den Zürcher Schulen ist auf das Leistungsprinzip auszurichten. Der Unterricht im Schulalltag ist – auf der grundsätzlichen Basis des kantonalen Lehrplans – individuell darauf abzustimmen.

Die Grundschulen und vor allem die Mittelschulen sollen wieder vermehrt naturwissenschaftliches Wissen vermitteln. Mathematik, Algebra und Geometrie schaffen bei den Schülern analytische Fähigkeiten. Naturwissenschaftliches Sachwissen in Gebieten wie Biologie, Chemie oder Physik ist wichtig. 

Die Aneignung und Pflege der deutschen Sprache hat für alle Schüler Priorität. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist Vorbedingung für den Zugang zu allen Unterrichtsfächern und für die optimale zwischen-menschliche Kommunikation. Die erste Fremdsprache sollte erst in der Mittelstufe unterrichtet werden.

Die Schule soll zudem handwerkliche Fähigkeiten vermitteln: Handarbeits- und Kochunterricht sollen ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts sein. 

 

Martin Götzl