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Keine goldenen Fallschirme für Behördenmitglieder 2023

Publikation im Zürcher Bote vom 17.02.2022, der Ratsbericht von der Ratsdebatte am 08.02.2022

 

Keine goldenen Fallschirme für Behördenmitglieder

Steuergelder sind von der Bevölkerung hart erarbeitet worden. Der Staat muss damit sorgsam umgehen. Hohe Abgangsentschädigungen für Behördenmitglieder sind falsch – und gehören abgeschafft. Stadträte, Datenschutzbeauftragte, Ombudsmann, Stadtammann, Friedensrichter und die Schulpräsidenten erhalten aktuell bei unfreiwilligem - und freiwilligem – Ausscheiden wie Rücktritt, Verzicht auf Nominierung oder bei einer Nichtwiederwahl eine beachtliche Abgangsentschädigung.

Das fürstliche Entschädigungsregime der letzten Jahre der Stadt Zürich lässt aufhorchen. Im Durchschnitt werden jedes Jahr 500’000 Franken Abgangsentschädigungen ausgerichtet. Die letzten 15 Jahre waren dies insgesamt knapp 7.1 Millionen Franken an insgesamt 21 ehemalige Behördenmitglieder. Einige Namen dieses Abzocker-Clubs sind: Claudia Nielsen SP, Roberto Rodriguez SP, Monika Stocker Grüne, Gerold Lauber CVP.

Das spektakulärste Beispiel ist wohl SP-Stadträtin Claudia Nielsen. Sie war freiwillig nicht mehr zur Wiederwahl angetreten. Frau Nielsen bekam dafür eine Abfindung von über 850'000 Franken. Das sind dreieinhalb Jahreslöhne. Ein weiterer grotesker Fall: SP-Schulpräsident Roberto Rodriguez verabschiedete sich aus dem Amt des Schulpräsidenten und liess sich zum Schulleiter wählen. Sein goldener Fallschirm: Ihm standen 3,5 Jahreslöhne, also 650'000 Franken Abgangsentschädigung zu – und dies, ohne nur einen Tag lang auf Jobsuche gewesen zu sein.

Nach dem «Fall Nielsen» forderte die SVP mittels einer Motion (GR Nr. 2018/77) eine Anpassung der Verordnung über die Abgangsleistungen. Der Stadtrat lehnte ab, die Gemeinderatsmehrheit überwies die Motion trotzdem. Darauf folgte die Weisung 2021/412, welche aufzeigte, dass der Gemeinderat ebenso wenig Interesse hatte, diese Weisung zeitnah zu behandeln. Aus wahltaktischen Gründen wollte vor allem die betroffene SP verhindern, vor den Erneuerungswahlen 2022 über die Abgangsentschädigungen sprechen zu müssen. Genug dieser formellen «stillstandverursachenden Arbeitsverweigerungen», die SVP lancierte die Initiative «Keine goldenen Fallschirme für abtretende Behördenmitglieder», um auch die notwendige Bewegung in den Stadt- und Gemeinderat zu bringen. In den Beratungen wurde eine «Lösung» gezimmert, welche sich als Gegenvorschlag zur Initiative eignen solle. Nahezu alle Parteien vereinten sich in einer unheiligen Allianz gegen die Initiative der SVP. Lobenswert hingegen war, dass auch zahlreiche Gemeinderäte/-innen unterschiedlicher Parteien die Initiative unterschrieben und monierten, dass dies ein Thema sei, über welches der Souverän entscheiden solle.

Mit der heute vorliegenden Weisung 2022/360 wird der Gemeinderat über die Initiative sowie einen Gegenvorschlag befinden. Zudem liegt noch eine wahltaktische Motion vor. Hinter dieser versteckt sich der Stadtrat sowie die Gemeinderatsmehrheit. Wiederum sollen die Fristen so ausgereizt werden, dass das Stimmvolk weder vor den bevorstehenden kantonalen Erneuerungswahlen noch vor den eidgenössischen Erneuerungswahlen darüber abstimmen wird. Mit der fadenscheinigen Begründung, dass zuerst die Motion umgesetzt werden muss, damit das Stimmvolk über den Gegenvorschlag oder die SVP-Initiative entscheiden kann. Dieses Vorgehen widerspiegelt die Geringschätzung gegenüber dem Souverän und gegenüber allen, welche die SVP-Initiative unterzeichnet haben. Wir sind der Auffassung, dass das Stimmvolk sehr wohl ohne Motion über die Initiative und den Gegenvorschlag befinden und entscheiden kann. Zumal die Motion auch noch etwas fordert, was bisher nicht geregelt war und es unwahrscheinlich ist, dass es künftig Fälle geben wird, welche diese (wahltaktisch eingeleitete) Neuregelung erfordern.

Die Volksinitiative der SVP will die fürstlichen Abgangsentschädigungen eliminieren. Die SVP-Initiative ist ausgewogen und zielführend, weil erstens die Löhne der betroffenen Amtsträger bereits sehr hoch sind. Sie widerspiegeln die fachliche Qualifikation, die Führungsfunktion und die Exponiertheit des Amtes. Zweitens, freiwilliges Ausscheiden aus einem Amt darf keine Abgangsentschädigung nach sich ziehen. Denn der Entscheid trifft das Behördenmitglied selbst. Drittens, die Behördentätigkeit setzt eine fachliche Qualifikation voraus, aufgrund derer die Personen in die Ämter gewählt wurden. Personen mit hoher Qualifikation ist es zuzumuten, ihre berufliche Neuorientierung zeitnah organisieren zu können.

Die Ausnahme der Initiative ist, dass eine Abgangsentschädigung einzig Stadträten vorbehalten bleibt, jedoch nur bei unfreiwilligem Ausscheiden aus dem Amt. Hier ist maximal ein Jahreslohn als Abgangsentschädigung vorgesehen. Abtretende Stadträte verfügen über einen hohen Bekanntheitsgrad, ein grosses Netzwerk und vielfältige Erfahrungen. Zudem ist eine Härtefallregelung vorgesehen.

Die Bevölkerung hat für die fürstlichen Abgangsentschädigungen der letzten Jahre kein Verständnis. Es ist Zürcherinnen und Zürchern unbegreiflich, dass solche Beträge mit ihren Steuergeldern ausbezahlt werden. Und darum wird die ausgewogene und zielführende SVP-Initiative viel Zustimmung erhalten und hoffentlich vom Stadtzürcher Stimmvolk angenommen werden.

 

Martin Götzl